Also mit dem Widerspruch aus dem SGB XII ist das Jobcenter dran, die Begutachtung durch die DRV einzuleiten. Die Rechtslage ist richtig ätzend.
Also mit dem Widerspruch aus dem SGB XII ist das Jobcenter dran, die Begutachtung durch die DRV einzuleiten. Die Rechtslage ist richtig ätzend.
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