Speziell die Frage, ob es sich hier um eine Entziehung im Sinne des § 235 StGB handelt, dürfte sich nach dänischem Recht beurteilen. Es geht ja hier um eine Auslandstat, die eine dänische Strafbarkeit voraussetzt (§ 7 StGB).
Speziell die Frage, ob es sich hier um eine Entziehung im Sinne des § 235 StGB handelt, dürfte sich nach dänischem Recht beurteilen. Es geht ja hier um eine Auslandstat, die eine dänische Strafbarkeit voraussetzt (§ 7 StGB).
No replies