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Speziell die Frage, ob es sich hier um eine Entziehung im Sinne des § 235 StGB handelt, dürfte sich nach dänischem Recht beurteilen. Es geht ja hier um eine Auslandstat, die eine dänische Strafbarkeit voraussetzt (§ 7 StGB).

aug 16, 2025, 10:24 am • 3 0

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