avatar
Lattengustl @lattengustl.bsky.social

"Es sei Nius nicht um eine "(vermeintlich wertneutrale) Feststellung des 'biologischen Geschlechts' der Klägerin" gegangen, sondern die Äußerungen hätten "auf eine Herabwürdigung und Kränkung der Klägerin abgezielt"." Also war die Entschädigung nicht wegen bloßen "Misgenderns" fällig.

sep 1, 2025, 4:35 pm • 3 0

Replies

No replies