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Stephan Daniel 🇫🇷🇩🇪🇪🇺 @stephandaniel.bsky.social

Die kurze Antwort: Ja. Wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt und es einen richterlichen Beschluss gibt, der auf die Beschlagnahme des Handys zielt, darf die Polizei den Gerätebesitzer auch mit körperlichem Zwang dazu bringen, sein Handy per Fingerabdruck oder per Gesichtserkennung zu öffnen.

may 24, 2025, 7:40 pm • 0 0

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