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Gereon Stein @zweistein.de

Das Problem ist, dass Art. 40 GG zwar die Wahl eines Bundestagspräsidenten vorsieht, nicht jedoch die Abwahl desselben. Das bedürfte einer Änderung der Geschäftsordnung. Ausgerechnet (wenig überraschend) die AfD hat das schon versucht und ist - erwartungsgemäß - gescheitert.

aug 20, 2025, 6:11 am • 2 0

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