Hui. Das sind mal gute Nachrichten. Hoffentlich merkt sich der Fahrer das länger als sein Fahrverbot dauern wird.
sep 19, 2025, 7:51 am • 4 0 • view
Hui. Das sind mal gute Nachrichten. Hoffentlich merkt sich der Fahrer das länger als sein Fahrverbot dauern wird.
🤷 Die hellste Kerze auf der Torte war der wohl nicht. Habe deutlich mitbekommen, wie sein Anwalt ihm im Flur erklärt hat, dass der Februar etwas kürzer ist - da wusste ich, dass das einmonatige Fahrverbot wohl nicht mehr wegdiskutiert wird.
Das ist ja mal was Neues. Aber gut! 👍
Selten genug
Toll! So direkt erstinstanzlich, ratzfatz?
Dass so etwas in eine zweite Instanz geht, habe ich noch nie gehört. Aber von Einstellung mangels Interesse bis Urteil mit Verschärfung geht am Amtsgericht alles. Es braucht natürlich immer zuerst eine OWi-Anzeige.
Natürlich, ohne Anzeige kein Verfahren.