Er durfte sie anfangs nur unter Aufsicht beim Kinderschutzbund sehen. Das Gericht erklärte mir dann aber, dass das ja nicht auf Dauer ginge.
Er durfte sie anfangs nur unter Aufsicht beim Kinderschutzbund sehen. Das Gericht erklärte mir dann aber, dass das ja nicht auf Dauer ginge.
www.familienrecht-in-deutschland.de/wp-content/u... Das stimmt so aktuell nicht einfach so. Wenn Gewalt ausgeübt wird, muss geprüft werden, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und eine Umgangsaussetzung oder ein Ausschluss oder andere Maßnahmen getroffen werden müssen zum Schutz des Kindeswohls
Kinderschutzzentren beraten, vielleicht ist eines in Ihrer Nähe