Geistige Reife ist mE unabdinglich für das Wahlrecht. Und bissi Lebenserfahrung, um bei den Wahlwerbern die Geister scheiden zu können. Wäre das Wahlrecht nicht abhängig von Staatsbürgerschaft und Alter, sondern von einer nachzuweisenden geistigen und moralischen Qualifikation, sähe es anders aus.