Verstehe. In der Rolle der Schulleiterin darfst du tatsΓ€chlich den Dienstgeber nur bedingt kritisieren oder gar "schlecht" reden. Dazu verpflichtet Β§29 (2) LDG. Hingehen als BΓΌrgerin, also ohne deine berufliche Rolle zu erwΓ€hnen, darfst du alles kritisieren.