Noch dazu haben die Höchstgerichte mW keine "Journalrichter" oä. Schnell ginge da (insbesondere im Hinblick auf Untersagung einer Veranstaltung) gar nix.
Noch dazu haben die Höchstgerichte mW keine "Journalrichter" oä. Schnell ginge da (insbesondere im Hinblick auf Untersagung einer Veranstaltung) gar nix.
Braucht es auch nicht. Die Sicherheitsbehörden haben bei Anzeichen einer Gefährdung jederzeit die Möglichkeit, eine Versammlung aufzulösen. Das kann auch passieren, wenn verbotene Symbole zu sehen sind.
Und am End' kommt dabei was ähnliches heraus... www.derstandard.at/story/300000...
Ich hoffe sehr dass sie es in den Nachfolgejahren nicht als Radumzug sondern als politische Protestkundgebung angemeldet haben, weil dann hätten sie da einen durchaus stärkeren Schutz.
Genau solche Sachen sollten Höchstrichter richtig einschätzen können und in ihren Urteilen auch genau benennen und begründen. Ich kritisiere hier nicht einmal so sehr die Politik, weil das wäre in der Tat heikel. Es sind Höchstrichter, die hier mal ihren Job erledigen müssten.