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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Zu Brandenburg muss ich noch anmerken, dass die auch so ein Formular haben. Laut Innenministerium wird bei der Zulassung widerleglich die Richtigkeit vermutet. Bloß seh ich keinerlei Rechtsgrundlage für Nichtzulassung bei Unrichtigkeit. § 7 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG (das entgegen landläufiger … [1/2]

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aug 27, 2025, 12:02 pm • 2 0

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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

… Meinung für Wahlbeamte nur subsidiär zu Landesrecht gilt) kann nicht greifen, weil die Wählbarkeit insoweit sehr klar nicht beschränkt ist und die Berufung unmittelbar durch die Wähler erfolgt. Bloß gilt laut § 123 LBG § 12 BeamtStG (Rücknahme der Ernennung) auch für Wahlbeamte analog. [2/2]

aug 27, 2025, 12:02 pm • 3 0 • view