Bei Verfassungsbeschwerden schon deshalb eingeschränkt, weil die erst zur Entscheidung angenommen werden müssen. Sonst ist halt die nötige Substanziierung eine Einschränkung. Und um den Sachverhalt gehts beim BVerfG in der Regel eh nicht.
Bei Verfassungsbeschwerden schon deshalb eingeschränkt, weil die erst zur Entscheidung angenommen werden müssen. Sonst ist halt die nötige Substanziierung eine Einschränkung. Und um den Sachverhalt gehts beim BVerfG in der Regel eh nicht.
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