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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Dass es vor der Wahl der Wahlausschuss entscheidet, ist eigentlich eh klar. Im Prinzip könnte die Aufsichtsbehörde auch schon vor der Wahl einschreiten, aber die Sichtweise des OVG RLP schließt das wohl auch aus.

aug 29, 2025, 11:52 am • 0 0

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