Ich mein, dass es keine bundesrechtliche Vorgabe dafür gibt (während ich glaub, dass es in Deutschland ohne Vorgabe im Grundgesetz praktisch nicht ginge). (Bei Gouverneueren kommt Abwahl schon vor, und kommunal ist es mindestens teilweise möglich.)
Ich mein, dass es keine bundesrechtliche Vorgabe dafür gibt (während ich glaub, dass es in Deutschland ohne Vorgabe im Grundgesetz praktisch nicht ginge). (Bei Gouverneueren kommt Abwahl schon vor, und kommunal ist es mindestens teilweise möglich.)
Meines Wissens kann sich kein Staatsparlament vor Ablauf des Terms auflösen oder aufgelöst werden. Ein Gegenbeispiel würde mich freuen.
Kalifornien kennt zumindest auch die Abwahl von Abgeordneten und Senatoren, aber normalerweise nur einzeln. Denkbar wär es in manchen Staaten per Verfassungsänderung auf Volksinitiative, aber praktisch wär dann meistens eh schon die nächste reguläre Wahl.
Wenn die Exekutive nicht vom Vertrauen der Parlamenntsmehrheit abhängig ist, gibt es auch kaum noch einen Grund für eine vorzeitige Auflösung des Parlaments.
Historisch hat aber gerade dann die Exekutive bisweilen das Bedürfnis gehabt, die Legislative los zu werden. Es ist wohl eher die Sichtweise, dass die Wahl der Legislative in Wirklichkeit die Wahl der Exekutive darstellt.