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Michael Röhrig @michaelrohrig.bsky.social

Das WEG ist doch auch vereinfacht worden. Für viele Entscheidungen (die PV müsste nach meiner Einschätzung dazugehören, da “nur” eine Investitionsentscheidung) reicht die einfache Mehrheit der Anwesenden MEA (Miteigentumsanteile). Min. müssen nur ein oder zwei Eigentümer + Verwalter entscheiden.

oct 10, 2023, 3:16 pm • 0 0

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Amie Wang @amie42.bsky.social

Bei Balkonanlagen ja, aber hier ging es ja um ein Großprojekt >100k€. Aber das sind alles Fragen die ich an eine solche Beratung hätte.

oct 10, 2023, 4:09 pm • 0 0 • view
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Michael Röhrig @michaelrohrig.bsky.social

Auch dann! Google hilft. Paragraph 25 WEG regelt, dass die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist, wenn neben dem Verwalter mindestens ein Eigentümer da ist oder wirksam vertreten wird. Der Beschluss gilt als angenommen wenn eine einfache Mehrheit der ABGEGEBENEN Stimmen dafür sind.

oct 10, 2023, 5:40 pm • 0 0 • view
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Michael Röhrig @michaelrohrig.bsky.social

Einzige Ausnahme, wenn in der Teilungserklärung des speziellen Objekt etwas anderes festgelegt ist. Da wird Dir hier aber keiner bei helfen können (ausser ein Miteigentümer)…

oct 10, 2023, 5:42 pm • 0 0 • view