Zur erwähnten Entziehung der Staatsbürgerschaft von Marsalek: in Betracht kommen §§ 32 (Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates) und 33 StbG (Schädigung der Interessen oder des Ansehens der Republik im Dienst eines fremden Staates). Wird nicht immer vom hohen Gut geschwafelt? Wir warten.