Du bist auf meine Frage nach Fahrlässigkeit nicht eingegangen. "ich weis schon das Radfahrer sich in jeder Situation auf Autofahrer stürzen" - auch das bezweifle ich, schließlich sind viele Radfahrer auch Autofahrer.
Du bist auf meine Frage nach Fahrlässigkeit nicht eingegangen. "ich weis schon das Radfahrer sich in jeder Situation auf Autofahrer stürzen" - auch das bezweifle ich, schließlich sind viele Radfahrer auch Autofahrer.
Das Einzige was ich herauslesen kann ist der möglicherweise zu geringe Sicherheitsabstand, da würde mich am Ende ein unabhängiges Urteil interessieren…
Ist der Bericht tauglich das zu klären? Ich denke nicht….
Da du auf Grund des Berichtes den Begriff "Gewalt" definieren wolltest, hab ich das nur aufgegriffen. Die Diskussion darüber ist unabhängig vom Bericht. Unabhängig davon: Mit vorgeschriebenem Überholabstand sollte es unmöglich sein, dabei einen Radfahrer zu "touchieren". Es sei denn, ...
... der Radfahrer fährt aktiv in das überholende Auto und das kommt doch sehr selten vor.