Die Merkwürdigkeit, dass ein Gericht inzident eine, oft selbst gar nicht abgeurteilte „Untat“, summarisch auf Strafbarkeit nach dem StGB prüft, ohne Aktenkenntnis und iE auf Basis von Medienberichten (?), um am Ende eine Strafe auszuurteilen, fällt mir ein klein wenig hinten über. Aber super Text!