Ne klar aber Hagmux hat in dem Zusammenhang nach dem unverteidigten Akl selbst gefragt
Ne klar aber Hagmux hat in dem Zusammenhang nach dem unverteidigten Akl selbst gefragt
Ja, ich kenne das Rechtsgespr. als Schöffe im LG: Vt., StA & Gericht kungeln ohne Öfflikt. seriös aus. Wenn nun am AG Akl, StA & Gericht ohne Öfflikt. kungeln dürfen wäre Willkür Tür&Tor geöffnet: 2 Profis gegen 1 Dummkopf, Sanktionsschere, etc.
Ist dass so? Denklogisch? Erstmal, eine Öffentlichkeit findet doch eh am AG nicht statt. Rein praktisch. Weiterhin eröffnet das Gespräch auch Möglichkeiten und ist, anders als "wenn Sie nun Angaben machen berücksichtigen wir diese positiv" transparent. Ich bin zwar absolut dafür, dass jemand am AG
immer einen Verteidigers hat. Zumindest wenn kein 153 a oder Strafbefehl vorausging. Ein gut geleitetes Dealgespräch kann aber helfen.