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adrian @mitdoppelf.bsky.social

Und Verantwortung bedeutet doch auch, im Zweifel gegen Weisungen zu verstoßen, um das höherwertigere UND im konkreten Fall auch stärker gefährdete Rechtsgut zu schützen, wenn die vom Weisungsgeber verantworteten Umstände eine Erfüllung beider kollidierender Pflichten nicht zulassen.

aug 22, 2025, 4:20 pm • 2 0

Replies

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StAin die Möwe @staintraining.bsky.social

Nennt sich Strafvereitelung. Das ist leider alles nicht so leicht.

aug 22, 2025, 4:23 pm • 1 0 • view
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adrian @mitdoppelf.bsky.social

Dagegen ggf kv im amt durch unterlassen und daher pflichtenkollision o rechtfertigender Notstand? Wir mutmaßen hier ja nur. Eine positive güterabwägung gibt der fall nach dem was bekannt ist aber her. Ich sehe aber ein, dass der freiheitsfonds da für den konkreten Amtswalter die sicherste Lösung war

aug 22, 2025, 4:45 pm • 2 0 • view
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Juristisches Ausputzkommando @saefken.bsky.social

So nämlich. Aber Verantwortung ist in diesem Land ziemlich out. Alle wollen nur Vollversorgung, gerade im öffentlichen Dienst.

aug 22, 2025, 4:49 pm • 0 0 • view
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Usedomspotter @usedomspotter.bsky.social

Unglaublich. Man verliert jeden Tag ein Stück mehr die Fassung.

aug 22, 2025, 5:08 pm • 0 0 • view
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StAin die Möwe @staintraining.bsky.social

Ich finde, dass der Sachverhalt überhaupt nichts hergibt für eine Güterabwägung. Am Anfang steht "notwendige", später wird von Notfall gesprochen. Was genau los war, wissen wir schlicht nicht. Der Notfall taucht nur in wörtlichen Zitaten vom Freiheitsfonds auf.

aug 22, 2025, 4:47 pm • 1 0 • view