Dings, sittlich zu missbilligendes Vorverhalten kann doch zu einschränkung der Gebotenheit einer Notwehrhandlung führen. Und mildestes mittel wäre wohl festhalten gewesen. Also 223 (+).
Dings, sittlich zu missbilligendes Vorverhalten kann doch zu einschränkung der Gebotenheit einer Notwehrhandlung führen. Und mildestes mittel wäre wohl festhalten gewesen. Also 223 (+).
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