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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Das Bundesverfassungsgericht muss seine eigene Statistik bei der Bundeswahlleiterin abrufen (aus Verzögerungsbeschwerde): www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/E...

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aug 26, 2025, 1:16 pm • 3 0

Replies

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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Selber führen sie ja keine Statistiken mehr. Ich frag mich bloß, woher sie dann die Bundeswahlleiterin hat.

aug 26, 2025, 1:16 pm • 3 0 • view
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Tozinameran @tozinameran.bsky.social

Die Einsprüche hat sie ja wohl. Und. Wenn jemand sich beschwert, muss das BVerfG ja mal Bescheid geben, was damit passiert ist.

aug 26, 2025, 1:19 pm • 0 0 • view
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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Einsprüche muss sie auch beim Bundestag anfragen (oder irgendwann später den Drucksachen entnehmen). Es ist aber auch bekannt, dass sie für die entschiedenen Wahlprüfungsbeschwerden die unveröffentlichten Berichterstatterschreiben beim BVerfG anfordert.

aug 26, 2025, 1:29 pm • 1 0 • view
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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

(Es war nur bei der allerersten Bundestagswahl so, dass Wahleinsprüche über die Landeswahlleiter gelaufen sind. Deshalb ist es aber bis heute nicht nötig, sie korrekt an den Bundestag zu adressieren; faktisch leiten die Wahlleiter alles weiter, was irgendwie nach Wahleinspruch ausschaut.)

aug 26, 2025, 1:53 pm • 1 0 • view
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Martin Fehndrich @fehndrich.bsky.social

Vom Bundestag? Wobei die gegenüber dem Bundeswahlleiter gegnüber nach der Wahl 2021 eher zögerlich waren, bis der eine Kopie aller Einsprüche hatte.

aug 28, 2025, 4:18 am • 0 0 • view