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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Ein »grundrechtsgleiches Recht« ist eins, das per Verfassungsbeschwerde einklagbar ist. Das besteht hier aber überhaupt bloß für Bundestagswahlen (in den Ländern teils auch für Landtage). Wahlrecht ist eigentlich immer an konkrete Wahlen gebunden, und die Ausnahme im Strafrecht ist problematisch.

aug 29, 2025, 6:04 am • 0 0

Replies

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sofaklecks.bsky.social @sofaklecks.bsky.social

Stimmt, da habe ich mich geirrt. Auf Kommunalebene hat das Wahlrecht nicht den Rang eines Grundrechts. Dennoch finde ich es als Aussenstehender befremdlich, dass jemand von der Oberbürgermeister-Wahl ausgeschlossen werden darf und diese Entscheidung nicht dem Stimmvolk überlassen wird.

aug 29, 2025, 6:14 am • 1 0 • view
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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Grundrechte haben überhaupt nicht die Bedeutung, die oft vermutet wird. Wahlrecht in konkreten parlamentarischen Wahlverfahren wird sogar durch den Vorrang der Wahlprüfung stärker ausgehebelt als sonst. Aber natürlich ist es ein individueller Ausschluss und insofern problematisch.

aug 29, 2025, 6:35 am • 0 0 • view
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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Die Alternative, einem Gewählten gegebenenfalls den Amtsantritt zu versagen (wie sie in einigen Bundesländern noch existiert), hat halt auch ihre Nachteile. Und ein Problem ist schon die Zwitterstellung der Bürgermeister und dass sie in die meistens überhaupt direkt gewählt werden.

aug 29, 2025, 6:35 am • 0 0 • view
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semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

Siehst du das auch für die übrigen Wählbarkeitsvoraussetzungen als befremdlich an?

aug 29, 2025, 6:23 am • 0 0 • view
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baerggeist.bsky.social @baerggeist.bsky.social

Das der Typ das Grundgesetz ablehnt ist doch offensichtlich. Was sollten die Richter tun?

aug 29, 2025, 6:13 am • 0 0 • view