Was nach der Wahl ist, ist m.E. jenseits der Kompetenz eines Wahlausschuss. In RLP sind zudem Gewählte nicht automatisch im Amt. Die Verfassungstreue ist halt insofern ein Fremdkörper, als sie sich von vornherein nur materiell beurteilen lässt, sofern es wie in RLP nicht irgendwie konkretisiert ist.