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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Was nach der Wahl ist, ist m.E. jenseits der Kompetenz eines Wahlausschuss. In RLP sind zudem Gewählte nicht automatisch im Amt. Die Verfassungstreue ist halt insofern ein Fremdkörper, als sie sich von vornherein nur materiell beurteilen lässt, sofern es wie in RLP nicht irgendwie konkretisiert ist.

aug 29, 2025, 11:39 am • 0 0

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semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

Eine nachgelagerte Prüfung würde ich auch eher bei der Kommunalaufsicht sehen, für eine Prüfung vor der Wahl scheint mir der Wahlausschuss am besten geeignet.

aug 29, 2025, 11:41 am • 0 0 • view
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mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Dass es vor der Wahl der Wahlausschuss entscheidet, ist eigentlich eh klar. Im Prinzip könnte die Aufsichtsbehörde auch schon vor der Wahl einschreiten, aber die Sichtweise des OVG RLP schließt das wohl auch aus.

aug 29, 2025, 11:52 am • 0 0 • view