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adrian @mitdoppelf.bsky.social

257c stpo sagt jedenfalls nicht nein, aber ob das gut für den Akl ist?

aug 7, 2025, 8:14 pm • 1 0

Replies

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bksta.bsky.social @bksta.bsky.social

Was soll der Zeugenbeistand da für eine Rolle spielen? Das ist nicht der nebenklagevertreter.

aug 7, 2025, 8:32 pm • 2 0 • view
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GerwinSigmarson @mariokroschewski.bsky.social

Soweit ich weiß hat der Zeugenbeistand keinerlei Rechte an einen (nicht öffentlichen) Dealgespräch teilzunehmen. Anders als der Nebenklagevertreter

aug 7, 2025, 8:41 pm • 2 0 • view
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adrian @mitdoppelf.bsky.social

Ne klar aber Hagmux hat in dem Zusammenhang nach dem unverteidigten Akl selbst gefragt

aug 7, 2025, 8:52 pm • 2 0 • view
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HagMUX @hagmux.bsky.social

Ja, ich kenne das Rechtsgespr. als Schöffe im LG: Vt., StA & Gericht kungeln ohne Öfflikt. seriös aus. Wenn nun am AG Akl, StA & Gericht ohne Öfflikt. kungeln dürfen wäre Willkür Tür&Tor geöffnet: 2 Profis gegen 1 Dummkopf, Sanktionsschere, etc.

aug 9, 2025, 9:40 am • 0 0 • view
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GerwinSigmarson @mariokroschewski.bsky.social

Ist dass so? Denklogisch? Erstmal, eine Öffentlichkeit findet doch eh am AG nicht statt. Rein praktisch. Weiterhin eröffnet das Gespräch auch Möglichkeiten und ist, anders als "wenn Sie nun Angaben machen berücksichtigen wir diese positiv" transparent. Ich bin zwar absolut dafür, dass jemand am AG

aug 9, 2025, 9:47 am • 0 0 • view
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GerwinSigmarson @mariokroschewski.bsky.social

immer einen Verteidigers hat. Zumindest wenn kein 153 a oder Strafbefehl vorausging. Ein gut geleitetes Dealgespräch kann aber helfen.

aug 9, 2025, 9:48 am • 0 0 • view