Aber ob ein verbotsirrtum unvermeidbar ist, wenn mir eine dänische Familienrechtlerin erzählt, nach deutschem strafrecht sei mein Plan völlig unproblematisch? I doubt it. Erst recht, wenn ich zugleich deutsche Anwälte habe die ich fragen könnte.
Aber ob ein verbotsirrtum unvermeidbar ist, wenn mir eine dänische Familienrechtlerin erzählt, nach deutschem strafrecht sei mein Plan völlig unproblematisch? I doubt it. Erst recht, wenn ich zugleich deutsche Anwälte habe die ich fragen könnte.
Selbst wenn mit ein deutscher Anwalt erzählen würde, dass Selbstjustiz erlaubt wäre muss ich doch als staatsbürgerlich mäßig gebildeter Mensch stutzig werden.
Erst recht, wenn die Kinder nicht freiwillig mitgehen und Pläne mit gewaltsamer Umsetzung geschmiedet werden. 🤨
Speziell die Frage, ob es sich hier um eine Entziehung im Sinne des § 235 StGB handelt, dürfte sich nach dänischem Recht beurteilen. Es geht ja hier um eine Auslandstat, die eine dänische Strafbarkeit voraussetzt (§ 7 StGB).