avatar
mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Gemeint ist wohl der Unterschied zwischen formell und materiell, und Letzteres hat natürlich schon faktische Grenzen der Objektivität. Normalerweise erfolgt auch keine materielle Prüfung. Wenn man das bei der Staatsangehörigkeit machen würde, wär man gleich auf Reichsbürgerniveau.

aug 29, 2025, 10:55 am • 1 0

Replies

avatar
semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

Danke für die Interpretation, so ist es immerhin in sich konsistent. Wobei ich es aber für vertretbar halte, gewisse materielle Kriterien aufzunehmen. Wenn jemand Bürgermeister ist, den alle, ihn selbst eingeschlossen, für einen Deutschen halten, der aber tatsächlich aus irgendwelchen Gründen vor 1/

aug 29, 2025, 10:59 am • 0 0 • view
avatar
semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

... x Jahren die Staatsangehörigkeit unbekannterweise eigentlich verloren hat, dann erwächst daraus über den "Formfehler" hinaus noch kein Unbill. Wenn jemand, der sich aktiv verfassungsfeindlich betätigt _hat_, ein leitendes Verwaltungsamt bekommt, richtet das echten Schaden an. 2/

aug 29, 2025, 10:59 am • 0 0 • view
avatar
semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

... Es gibt also einen Grund, hier materiell zu prüfen, bevor das Amt angetreten wird. Die Frage "noch vor der Wahl oder erst nach der Wahl" muss dann beantwortet werden, und beide Alternativen haben Nachteile. RLP hat sich eben für die eine Alternative entschieden. 3/3

aug 29, 2025, 10:59 am • 0 0 • view
avatar
mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Was nach der Wahl ist, ist m.E. jenseits der Kompetenz eines Wahlausschuss. In RLP sind zudem Gewählte nicht automatisch im Amt. Die Verfassungstreue ist halt insofern ein Fremdkörper, als sie sich von vornherein nur materiell beurteilen lässt, sofern es wie in RLP nicht irgendwie konkretisiert ist.

aug 29, 2025, 11:39 am • 0 0 • view
avatar
semireg.bsky.social @semireg.bsky.social

Eine nachgelagerte Prüfung würde ich auch eher bei der Kommunalaufsicht sehen, für eine Prüfung vor der Wahl scheint mir der Wahlausschuss am besten geeignet.

aug 29, 2025, 11:41 am • 0 0 • view
avatar
mq86mq.bsky.social @mq86mq.bsky.social

Dass es vor der Wahl der Wahlausschuss entscheidet, ist eigentlich eh klar. Im Prinzip könnte die Aufsichtsbehörde auch schon vor der Wahl einschreiten, aber die Sichtweise des OVG RLP schließt das wohl auch aus.

aug 29, 2025, 11:52 am • 0 0 • view